Antwort 1 des Bundesverfassungsgerichtes zur Abwehr der Maskenpflicht
Ich habe die erste Antwort (Erstellung datiert auf den 6. Mai 2020, erhalten per Post am 12. Mai 2020) des Bundesverfassungerichtes erhalten. Diese könnt Ihr hier ansehen: Erste Antwort des Bundesverfassungsgerichtes zum Eilantrag “Grundrechte Verletzung durch Maskenpflicht”.
Sehr interessant finde ich darin die Formulierungen “…gegen die Zulässigkeit Ihrer Verfassungsbeschwerde…bestehen Bedenken” und “Ihre Verfassungsbeschwerde scheint jedoch aus den oben angeführten Gründen unzulässig zu sein”.
Es steht dort “…scheint…unzulässig zu sein.” aufgrund von Bedenken.
Wenn doch das Bundesverfassungsgericht die höchst richterliche Instanz bezüglich dem Schutz der Grundrechte ist und diese mir schreibt: “…scheint…unzulässig zu sein.” – wer soll den dann darüber entscheiden ob die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist oder nicht? Eine höhere richterliche Instanz der BRD gibt es ja nicht.
Wirlich sehr seltsam – da kann sich ja jeder seine eigenen Gedanken zu machen.
Was ich später noch dazu gefunden habe, ist ein Paragraph im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__24.html ):
Ҥ 24
Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge können durch einstimmigen Beschluß des Gerichts verworfen werden. Der Beschluß bedarf keiner weiteren Begründung, wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.”
Damit dient diese Formulierung meiner Ansicht nach dazu meine Verfassungsbeschwerde zu verwerfen aufgrund der Mitteilung dieser Bedenken.
Aber ich sehe meine Verfassungsbeschwerde keinesfalls unzulässig, da ich mich auf einen anderen Paragraphen berufen habe, demnach meine Verfassungsbeschwerde angenommen werden müsste.
Dazu habe ich sogar ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus der Vergangenheit gefunden, das exakt auf meinen Fall meiner Ansicht nach anwendbar ist.
Alles weitere erfahrt Ihr in meiner Antwort auf dieses Schreiben vom Bundesverfassungsgericht. Hier geht’s zum nächsten Beitrag: Erste Antwort an das Bundesverfassungsgericht >
Hier findet Ihr mein Video zu dem Thema, wo ich das Schreiben vom Bundesverfassungsgericht genauer Erläutere und auch meine Antwort darauf:
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